Foto: Norbert Tutschek
Weinexpertin und Diplom-Käsesommelière Elisabeth Eder
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Als Gemischter Satz werden Weine bezeichnet, die aus unterschiedlichen Rebsorten – welche jedoch gemeinsam in einem Weingarten gepflanzt sind – hergestellt werden. Bei der Lese werden alle Weintrauben aus dem Gemischten Satz Weingarten gemeinsam gelesen und auch zusammen gepresst und vinifiziert.
Der Ursprungsgedanke vom Gemischten Satz war, Reife- und Säureunterschiede, welche durch unterschiedliche klimatische Einflüsse entstehen können auszugleichen, um eine gleichbleibende Weinqualität zu schaffen. Positiver Nebeneffekt sind vielschichtigere Weine mit unterschiedlichen Aromenprägungen, eigener Charakteristik und ihrer Einzigartigkeit in der großen Weinwelt. In der Vergangenheit wurde der Gemischte Satz als minderwertiger Wein gesehen, dies hat sich in den letzten Jahren, durch die Steigerung der Qualität im Gemischten Satz und das Engagement der Wiener Winzer vollkommen geändert.
Gemischter Satz ist nicht zu verwechseln mit der Cuvée!
Bei einem Cuvée werden fertig vinifizierte Weine aus verschiedenen Weingärten und verschiedenen Rebsorten miteinander verschnitten. Jeder Wein in der Cuvée könnte auch als reinsortiger Wein vermarktet werden.
Geschmischter Satz in der Slow Food Arche des Geschmacks
Aufgrund des Weintrends zur Reinsortigkeit und zum Cuvée sind viele Weingärten des Gemischten Satzes in Österreich gerodet worden, mit Ausnahme von Wien und der Steiermark (bekannt unter dem Begriff Mischsatz). Von der "Wiederbelebung" des Wiener Weines durch die engagierten Wiener Winzer hat der Wiener Gemischte Satz eine neue Renaissance erlebt und gilt heute als gesuchte und beliebte Spezialität. 2008 nahm die italienische Organisation Slow Food den Gemischten Satz in die sogenannte Slow Food Arche des Geschmacks auf und verlieh dem Produkt das Presidio-Siegel. Slow Food setzt sich für den Erhalt ursprünglicher Herstellungsmethoden, die vom Aussterben bedroht sind, ein. Mit der EU-Verordnung vom 14. Juli 2009, welche die geschützten Bezeichnungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten regelt, konnte der Begriff „Gemischter Satz“ für Österreich gesichert werden, somit darf kein anderes EU-Land einen Wein so bezeichnen.
Geschmischter Satz hat eine lange Tradition
Der Wiener Gemischte Satz blickt auf eine lange Tradition zurück. Der tatsächliche Ursprung dieser Weingartenbewirtschaftung ist unbekannt. Man nimmt an, dass diese Anbaumethode zur Risikominimierung gewählt wurde, um gegen Frost, Krankheiten und schlechte Wetterbedingungen zumindest einen Teil der Trauben ernten zu können. Bis zu 20 verschiedene Rebsorten wurden gemeinsam gepflanzt. Jede Rebsorte hat eine spezielle Aufgabe im Wein zu erfüllen, so bilden Pinot Blanc oder Grüner Veltliner die Basis, der Riesling sorgt für die Säure, Muskateller und Traminer sind für die aromatische Prägung des Weines verantwortlich.
Die neue Weinbezeichnungsverordnung wurde am 1. April 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit der neuen Verordnung werden weiters die Regelungen der gemeinsamen Marktorganisation für Wein und des österreichischen Weingesetzes 2010 umgesetzt bzw. ergänzt.
Kriterien für den Wiener Gemischten Satz
- "Wiener Gemischter Satz" (jeder Gemischte Satz mit der Angabe des Weinbaugebietes Wien) hat ein Weißwein aus einem Jahrgang zu sein und aus einem Wiener Weingarten zu stammen, der mit zumindest drei Rebsorten bepflanzt ist und diese gemeinsam gelesen und verarbeitet werden
- Die Trauben zum "Wiener Gemischten Satz" haben aus Weingärten zu stammen, die sich zu 100% innerhalb des Weinbaugebietes Wien befinden
- Der größte Sortenanteil eines "Wiener Gemischten Satz" hat nicht höher als 50% zu sein, der drittgrößte Sortenanteil hat zumindest 10% zu umfassen
- Kein stark schmeckbarer Holzeinsatz
- Wein mit der Verkehrsbezeichnung "Wiener Gemischter Satz" ist im Weinbaugebiet Wien herzustellen und abzufüllen. Eine Herstellung und Abfüllung außerhalb des Gebietes darf nur mit Genehmigung des Regionalen Weinkomitees Wien erfolgen. Eine solche Genehmigung kann insbesondere dann erteilt werden, wenn die Weingärten des Herstellers im Weinbaugebiet Wien gelegen sind und die Herstellung des Weines auf einem Betrieb des Herstellers außerhalb des Gemeindegebietes erfolgt
- Qualitätswein bis einschließlich des Jahrganges 2010 darf weiterhin unter Einhaltung der bisherigen bezeichnungsrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden. Durch die Vorgaben für den Wiener Gemischten Satz besteht in Zukunft für Konsumenten die Sicherheit einen echten Wiener Gemischten Satz zu erwerben
In der Bezeichnungsverordnung werden weiters u.a. noch die Begriffe Winzer und Weingut sowie Abfüllerangaben oder Herkunfts- und Sortenangaben zur eindeutigen Verwendung definiert.
Autor: Elisabeth Eder / Weinflüsterer