Arbeitsgeräte

sollten aus lebensmittelechten Material oder Edelstahl hergestellt sein. Folgende Gerätschaften bzw. Hilfsmittel gehören zu Grundausstattung: Alufolie, verschiedene Ausstecher, Backbleche, Backmatten, Backtrennpapier, Dosen und Behälter zur Aufbewahrung, diverse Glasschüsseln oder Mikrowellengeschirr, Handmixer, Küchenwaage, verschiedene Kasserollen, Klarsichtfolie, Kochlöffel, eventuell eine Küchenmaschine mit Rührkessel, Schneebesen, Rührhaken und Bischof, Küchensieb, Mehlbesen, Messbecher, Pinsel, Pralinengitter oder feinmaschiges Gitter, Reibe, Rollholz, Sägemesser, Schnapsglas, glattes Schneidemesser, Spritzsack mit verschiedenen Tüllen, Teigbrett, glatte und gezackte Teigkarten, Teigrad, unterschiedliche Teigschüsseln, Thermometer, Vakuumierbeutel (stärkere Kunststofffolie), Winkelplatte oder Tortenschaufel, Zitronenpresse, Zucker- oder Mehlsieb, Zuckerstreuer.